Der Energieausweis ist ein unverzichtbares Instrument zur Beurteilung der Energieeffizienz von Immobilien. Für Gewerbeimmobilien gelten spezifische Regelungen und Anforderungen, die sich 2024 teilweise geändert haben. Dieser Artikel bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über den Energieausweis für Gewerbeimmobilien in Deutschland.
Das Wichtigste im Überblick:
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- Energieausweise sind für die meisten Gewerbeimmobilien gesetzlich vorgeschrieben.
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- Es existieren zwei Arten: Bedarfs- und Verbrauchsausweis, mit unterschiedlichen Anwendungsbereichen.
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- Seit 1. Januar 2024 gelten neue Berechnungsgrundlagen für Energiebedarfsausweise.
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- Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt in der Regel 10 Jahre.
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- Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss der Energieausweis vorgelegt werden.
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- Für Gewerbeimmobilien mit starkem Publikumsverkehr gelten besondere Aushangpflichten.
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- Es gibt spezifische Ausnahmen von der Energieausweispflicht für bestimmte Gewerbeimmobilien.
1. Was ist ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien?
Ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien ist ein standardisiertes Dokument, das die energetische Qualität eines gewerblich genutzten Gebäudes bewertet. Es enthält detaillierte Informationen zum Energieverbrauch oder -bedarf und ermöglicht einen objektiven Vergleich verschiedener Gewerbeimmobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz.
2. Gesetzliche Grundlage und Pflicht zur Erstellung
Die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises für Gewerbeimmobilien basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ein Energieausweis ist in folgenden Fällen verpflichtend:
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- Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung der Gewerbeimmobilie
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- Bei Neubau oder umfassender Sanierung von Gewerbegebäuden
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- Für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab einer bestimmten Größe (500 m² Nutzfläche, für behördlich genutzte Gebäude ab 250 m²)
3. Ausnahmen von der Energieausweispflicht
Nicht alle Gewerbeimmobilien benötigen einen Energieausweis. Ausnahmen gelten unter anderem für sehr kleine Gebäude, provisorische Bauten und spezielle Nutzungsarten.
In folgenden Fällen ist ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien keine Pflicht:
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- Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
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- Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren
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- Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden
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- Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen
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- Unterirdische Bauten
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- Religiöse Gebäude (z.B. Kirchen, Moscheen)
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- Gebäude, die Teil eines ausgewiesenen Umgebungsschutzes sind oder aufgrund ihrer besonderen architektonischen oder historischen Bedeutung erhaltenswert sind, soweit die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde
4. Arten von Energieausweisen für Gewerbeimmobilien
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen für Gewerbeimmobilien: den Bedarfsausweis, basierend auf technischen Analysen, und den Verbrauchsausweis, der auf tatsächlichen Verbrauchsdaten beruht.
a) Bedarfsausweis:
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- Basiert auf einer detaillierten technischen Analyse des Gebäudes
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- Berücksichtigt Faktoren wie Dämmung, Heizungsanlage, Fensterqualität und Gebäudegeometrie
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- Seit 1. Januar 2024 ist die Ausstellung ausschließlich nach DIN 18599 verpflichtend
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- Besonders aussagekräftig für Neubauten und umfassend sanierte Gebäude
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- Pflicht für Neubauten und bei umfassenden Sanierungen
b) Verbrauchsausweis:
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- Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre
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- Berücksichtigt das Nutzerverhalten
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- Einfacher und kostengünstiger zu erstellen
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- Für die meisten Bestandsgebäude ausreichend, sofern sie über mindestens 5 Wohnungen oder Gewerbeeinheiten verfügen und nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden
5. Neue Anforderungen 2024
Seit 2024 gelten strengere Regeln für Energiebedarfsausweise, die nun ausschließlich nach DIN 18599 erstellt werden müssen, was zu präziseren Bewertungen führt.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
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- Ausstellung ausschließlich nach DIN 18599
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- Ersetzt die bisherige Praxis, die auch die weniger strenge DIN V 4108-6 zuließ
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- Kann zu einer präziseren, möglicherweise schlechteren energetischen Einstufung der Immobilie führen
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- Ziel ist eine genauere Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden
6. Gültigkeit und Erneuerung
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- Ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien ist in der Regel 10 Jahre gültig.
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- Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
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- Bei wesentlichen energetischen Änderungen am Gebäude (z.B. Sanierung der Fassade, Austausch der Heizungsanlage) ist es empfehlenswert, den Ausweis vorzeitig zu erneuern.
7. Besondere Regelungen für Gewerbeimmobilien mit Publikumsverkehr
Für Gewerbeimmobilien mit starkem Publikumsverkehr gelten besondere Aushangpflichten, abhängig von der Größe und Nutzung des Gebäudes.
In folgenden Fällen gelten besondere Regelungen:
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- Gewerbeimmobilien mit mehr als 500 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr müssen den Energieausweis gut sichtbar aushängen.
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- Für behördlich genutzte Gebäude gilt diese Pflicht bereits ab 250 m² Nutzfläche.
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- Der Aushang muss an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle erfolgen.
8. Kosten und Erstellung eines Energieausweises für Gewerbeimmobilien
Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art und Aufwand, wobei Verbrauchsausweise in der Regel günstiger sind als Bedarfsausweise.
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- Verbrauchsausweise sind in der Regel günstiger (ab ca. 50-100 Euro für kleine Gewerbeeinheiten).
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- Bedarfsausweise sind aufwendiger und daher teurer (ab ca. 300-1000 Euro, für größere Gewerbekomplexe auch deutlich mehr).
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- Die Erstellung muss durch zertifizierte Energieberater oder Sachverständige erfolgen.
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- Faktoren wie Größe, Komplexität und Alter der Immobilie beeinflussen selbstverständlich den Preis.
9. Vorteile eines Energieausweises für Gewerbeimmobilien
Ein Energieausweis bietet Transparenz, hilft bei der Identifikation von Einsparpotentialen, dient als Grundlage für Sanierungen und kann den Immobilienwert steigern.
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- Transparenz bei Verkauf oder Vermietung: Potenzielle Käufer oder Mieter können die Energieeffizienz objektiv beurteilen.
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- Identifikation von Energieeinsparpotenzialen: Der Ausweis zeigt Schwachstellen in der Energieeffizienz auf.
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- Grundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen: Gezielte Verbesserungen können geplant werden.
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- Mögliche Wertsteigerung der Immobilie: Eine gute Energieeffizienz kann den Wert der Gewerbeimmobilie erhöhen.
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- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Vermeidung von möglichen Bußgeldern bei Nichteinhaltung.
10. Konsequenzen bei Nichtvorlage oder fehlendem Energieausweis
Das Fehlen eines vorgeschriebenen Energieausweises kann zu erheblichen Bußgeldern führen, sowohl bei Verkauf und Vermietung als auch bei fehlenden Aushängen.
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- Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ohne Vorlage des Energieausweises drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
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- Fehlt der vorgeschriebene Aushang in Gebäuden mit Publikumsverkehr, können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
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Fazit:
Der Energieausweis für Gewerbeimmobilien ist ein wichtiges Instrument zur Bewertung und Verbesserung der Energieeffizienz. Mit den neuen Anforderungen 2024 gewinnt er weiter an Bedeutung und Genauigkeit. Immobilienbesitzer und -verwalter sollten sich frühzeitig mit den Pflichten und Möglichkeiten auseinandersetzen, um gesetzeskonform zu handeln und von den Vorteilen eines energieeffizienten Gebäudes zu profitieren. Die genaue Kenntnis der Ausnahmen und spezifischen Anforderungen hilft dabei, unnötige Kosten zu vermeiden und gleichzeitig die Chancen für Energieeinsparungen und Wertsteigerungen optimal zu nutzen. Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Neubau oder umfassender Sanierung von Gewerbeimmobilien Pflicht.
Es gibt zwei Arten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten wie Architekten, Ingenieuren oder zertifizierten Energieberatern ausgestellt werden.
Die Kosten variieren je nach Art und Aufwand, von etwa 50-100 Euro für einfache Verbrauchsausweise bis zu mehreren hundert Euro für Bedarfsausweise.
Ja, es gibt Ausnahmen, z.B. für sehr kleine Gebäude unter 50 m², provisorische Bauten oder denkmalgeschützte Gebäude.
Seit 2024 müssen Energiebedarfsausweise ausschließlich nach DIN 18599 erstellt werden, was zu präziseren Bewertungen führt.
Ja, in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr ab 500 m² Nutzfläche (bei behördlicher Nutzung ab 250 m²) muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden.
Es drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro bei Nichtvorlage bei Verkauf oder Vermietung.
Nicht immer. Für Neubauten und bei umfassenden Sanierungen ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Für viele Bestandsgebäude kann zwischen beiden Varianten gewählt werden.
Der Bedarfsausweis basiert auf technischen Gebäudedaten, der Verbrauchsausweis auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
Er enthält Angaben zur Energieeffizienz, zum Energiebedarf oder -verbrauch, sowie Modernisierungsempfehlungen.
Nein, die Empfehlungen sind nicht verpflichtend, sondern dienen als Orientierung für mögliche Verbesserungen.
Sie wird anhand des Primärenergiebedarfs oder -verbrauchs pro Quadratmeter und Jahr bestimmt.
Ja, es gibt Online-Dienste, aber die Erstellung muss immer durch qualifizierte Fachleute erfolgen.
Bei wesentlichen Änderungen der Nutzung oder energetischen Qualität sollte ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Ja, nach umfassenden energetischen Sanierungen sollte ein neuer Energieausweis erstellt werden, um die Verbesserungen zu dokumentieren.
Achten Sie auf die Qualifikation des Ausstellers und prüfen Sie, ob alle erforderlichen Angaben vollständig und plausibel sind.
Ein guter Energieausweis kann den Wert einer Immobilie positiv beeinflussen und ist ein wichtiger Faktor bei der Bewertung.
Direkte Förderungen für den Energieausweis gibt es in der Regel nicht, aber oft im Rahmen von umfassenderen Energieberatungen oder Sanierungsmaßnahmen.