Superabschreibung 2025 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen um effektiv zu handeln

Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2025 einen steuerpolitischen Impuls beschlossen, der Investitionen massiv ankurbeln soll: die

Inhaltsverzeichnis

Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2025 einen steuerpolitischen Impuls beschlossen, der Investitionen massiv ankurbeln soll: die Superabschreibung 2025. Dieses neue Instrument ist Teil des sogenannten Wachstumschancen­gesetzes und zielt darauf ab, Unternehmen durch steuerliche Anreize zu Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Zukunftstechnologien zu bewegen.

Gerade in einer wirtschaftlich angespannten Lage mit schwachem Wachstum und hoher Zurückhaltung bei Investitionen soll die Superabschreibung einen Wachstumsimpuls setzen. Konkret können Unternehmen ab Juli 2025 bestimmte Anschaffungen in besonders schnellem Umfang steuerlich geltend machen – was nicht nur ihre Steuerlast im Investitionsjahr senkt, sondern auch ihre Liquidität verbessert.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Superabschreibung 2025 genau beinhaltet, welche Investitionen gefördert werden, wer sie nutzen kann, und wie sie sich steuerlich auswirkt. Außerdem beleuchten wir die politischen Hintergründe und erklären, worauf Unternehmen jetzt achten sollten, um die Vorteile dieser Regelung vollständig auszuschöpfen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Gültig ab Juli 2025, befristet bis Ende 2026
  • 50 % Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung für bestimmte Investitionen
  • Gilt für neue, bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, IT-Technik)
  • Voraussetzung: betrieblich genutzt, nicht gebraucht, nicht vermietet
  • Zielbranchen: Digitalisierung, Energieeffizienz, Klimaschutz, Innovation
  • Nutzbar von Unternehmen aller Größen, auch Selbstständige und Startups
  • Teil des Wachstumschancengesetzes zur Förderung wirtschaftlicher Dynamik
  • Kombination mit anderen Abschreibungsformen nicht möglich
  • Steuerliche Entlastung im Anschaffungsjahr, Rest über Nutzungsdauer abschreibbar

Was ist die Superabschreibung 2025 konkret?

Die Superabschreibung 2025 ist ein zentrales Instrument des Wachstumschancengesetzes und wurde von der Bundesregierung als befristete steuerliche Sonderregelung eingeführt. Ziel ist es, gezielt Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen, die zur Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und ökologischer Transformation beitragen.

Konkret handelt es sich bei der Superabschreibung um eine außergewöhnlich hohe, einmalige Sonderabschreibung: Unternehmen können 50 Prozent der Anschaffungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter bereits im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen. Der verbleibende Buchwert wird dann ganz regulär über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Im Gegensatz zu üblichen Sonderabschreibungen (z. B. nach § 7g EStG) oder degressiven Abschreibungsvarianten ist die Superabschreibung deutlich großzügiger ausgestaltet – und bewusst auf zukunftsträchtige Investitionen begrenzt. Dazu zählen unter anderem Investitionen in Digitalisierung, Energieeffizienz und nachhaltige Technologien (wie z.B. Photovoltaik, Wärmepumpen, Infrarotheizungen, etc)

Wichtig: Die Regelung gilt ausschließlich für neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder hergestellt werden. Gebrauchtkäufe oder immaterielle Wirtschaftsgüter sind ausgeschlossen.

Mit der Einführung dieser Abschreibungsform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die seit Monaten stagnierende Investitionstätigkeit im Mittelstand und bei Startups wieder anzukurbeln – insbesondere in Bereichen, die für die Transformation der deutschen Wirtschaft entscheidend sind

Wer kann die Superabschreibung nutzen?

Die Superabschreibung 2025 steht grundsätzlich allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland offen – unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform. Sie richtet sich sowohl an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch an Großunternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler sowie an Startups, die in förderfähige Wirtschaftsgüter investieren.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Investition:

  • nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2027 erfolgt (also innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Förderzeitraums),
  • ein neues, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens betrifft,
  • betrieblich genutzt wird und
  • nicht zur Vermietung oder zum Leasing bestimmt ist.

Nicht begünstigt sind beispielsweise:

  • der Erwerb gebrauchter Wirtschaftsgüter,
  • Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (wie Softwarelizenzen, Markenrechte),
  • unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Immobilien oder Grundstücke,
  • sowie Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens.

Auch steuerbefreite Körperschaften sowie nicht operativ tätige Holdinggesellschaften sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.

Besonders relevant ist die Regelung für kapitalintensive Startups, technologieorientierte Unternehmen und Betriebe, die in den Bereichen Digitalisierung, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft oder klimafreundliche Infrastruktur aktiv sind. Für diese Zielgruppen kann die Superabschreibung zu einem entscheidenden Liquiditätsvorteil führen – insbesondere in der Wachstumsphase oder bei knappen Eigenmitteln.

Welche Investitionen sind begünstigt?

Die Superabschreibung 2025 gilt ausschließlich für bestimmte neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die betrieblich genutzt werden. Die Regelung ist dabei bewusst so ausgestaltet, dass sie zukunftsgerichtete Investitionen fördert – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Energieeffizienz, Klimaschutz und technologische Innovation.

Konkret begünstigt sind unter anderem:

  • Maschinen und Anlagen zur Produktion oder Verarbeitung
  • IT-Hardware wie Server, Laptops, Netzwerktechnik
  • Technologien zur CO₂-Reduktion, Energieeinsparung oder Abwärmenutzung
  • Fahrzeuge, sofern sie betrieblich genutzt und nicht vermietet werden
  • Robotik, Automatisierungstechnik und Produktionsdigitalisierung

Wichtig ist, dass es sich um neue Güter handelt – also nicht gebraucht oder zuvor abgeschrieben. Die Anschaffung kann entweder durch Kauf, Herstellung oder Einbringung erfolgen. Nicht begünstigt sind:

  • Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software, Patente, Rechte
  • Unbewegliche Güter wie Gebäude, Grundstücke
  • Leasingobjekte, wenn sie beim Leasinggeber bilanziert werden
  • Wirtschaftsgüter, die vermietet oder verleast werden sollen

Zusätzlich gilt: Das begünstigte Wirtschaftsgut muss mindestens ein Jahr nach Anschaffung oder Herstellung im Betrieb verbleiben und darf nicht veräußert werden – andernfalls entfällt rückwirkend der Steuervorteil.

Diese klare Eingrenzung auf investive, zukunftsrelevante Anschaffungen soll sicherstellen, dass die steuerliche Entlastung tatsächlich zu zusätzlichem wirtschaftlichem Impuls führt – und nicht für ohnehin geplante oder rein steuergetriebene Investitionen genutzt wird.

Wie funktioniert die steuerliche Wirkung?

Die Superabschreibung 2025 wirkt sich direkt auf die steuerliche Bemessungsgrundlage im Jahr der Anschaffung aus – und zwar in Form einer einmaligen Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Investitionskosten. Dadurch reduziert sich unmittelbar der zu versteuernde Gewinn, was die Steuerlast senkt und die Liquidität im Anschaffungsjahr verbessert.

So funktioniert’s im Detail:

  • 50 % der Anschaffungskosten werden sofort im Jahr der Investition abgeschrieben.
  • Der verbleibende Restwert (50 %) wird über die reguläre Nutzungsdauer linear abgeschrieben – z. B. über 3, 5 oder 10 Jahre, je nach Wirtschaftsgut.
  • Eine Kombination mit anderen Sonderabschreibungen oder Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g EStG) ist nicht möglich – die Superabschreibung ersetzt diese.
  • Die Wirkung entfaltet sich ausschließlich steuerlich – handelsrechtlich bleibt die reguläre Abschreibung bestehen.

Beispielrechnung:

Ein Unternehmen schafft im August 2025 eine neue Maschine für 100.000 € an, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 5 Jahre beträgt.

  • 50.000 € (50 %) können sofort im Jahr 2025 abgeschrieben werden.
  • Der Restbetrag von 50.000 € wird linear über 5 Jahre verteilt: 10.000 € pro Jahr von 2026 bis 2030.

Steuervorteil: Der steuerpflichtige Gewinn im Jahr 2025 sinkt um 50.000 €, was – je nach Steuersatz – eine sofortige Steuerersparnis von mehreren Tausend Euro bedeutet.

Vorteil für Unternehmen:

  • Stärkung der Eigenfinanzierungskraft durch Liquiditätsentlastung
  • Planbare Steueroptimierung bei größeren Investitionen
  • Anreiz, Zukunftsinvestitionen vorzuziehen oder zu beschleunigen

Die steuerliche Wirkung entfaltet ihren vollen Nutzen insbesondere dann, wenn Investitionen im zweiten Halbjahr 2025 gezielt geplant und dokumentiert werden – denn der zeitliche Rahmen ist begrenzt.

Ziele und politische Einordnung

Die Superabschreibung 2025 ist ein zentrales Element des sogenannten Wachstumschancengesetzes, mit dem die Bundesregierung gezielt Investitionen in die deutsche Wirtschaft anstoßen möchte. Der wirtschaftspolitische Hintergrund: Seit mehreren Jahren ist die Investitionstätigkeit insbesondere im Mittelstand rückläufig. Gleichzeitig steht Deutschland vor enormen Herausforderungen in den Bereichen Digitalisierung, Energieeffizienz, Klimaschutz und technologische Transformation.

Mit der Einführung der Superabschreibung verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele gleichzeitig:

  • Wachstumsimpuls setzen: Durch steuerliche Entlastung sollen Investitionen vorgezogen oder ausgeweitet werden.
  • Modernisierung der Wirtschaft: Die Förderung ist gezielt auf zukunftsorientierte Anschaffungen ausgerichtet – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz und Automatisierung.
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch Liquiditätsvorteile und planbare Steuerentlastungen gestärkt werden.
  • Bürokratieabbau durch Vereinfachung: Die Regelung ist klar abgegrenzt, standardisiert und erfordert keine Genehmigung oder aufwendige Antragstellung.

Politisch wurde die Maßnahme sowohl aus dem Bundesfinanzministerium als auch aus dem Wirtschaftsministerium vorangetrieben. Bundesfinanzminister Christian Lindner bezeichnete sie als „Wachstumsbooster“, der Unternehmen helfen solle, neue Technologien schneller zu implementieren und wirtschaftliche Dynamik zu entfalten. In Kombination mit anderen Bausteinen des Wachstumschancengesetzes – etwa der Klimaschutz-Investitionsprämie – soll ein gesamtwirtschaftlicher Aufschwung begünstigt werden.

Trotz einiger Kritik (z. B. wegen der befristeten Laufzeit oder des Ausschlusses gebrauchter Wirtschaftsgüter) wurde die Superabschreibung im Kabinett verabschiedet – und wird voraussichtlich ab Juli 2025 in Kraft treten.

Chancen und Herausforderungen für Unternehmen

Die Superabschreibung 2025 bietet für Unternehmen eine Vielzahl an Vorteilen – sowohl in finanzieller als auch in strategischer Hinsicht. Gleichzeitig bringt sie auch einige Herausforderungen mit sich, die bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden müssen.

Chancen:

  • Liquiditätsvorteil im Investitionsjahr: Durch die 50 % Sofortabschreibung sinkt die Steuerlast im Anschaffungsjahr deutlich – das schafft finanziellen Spielraum für weitere Investitionen oder zur Stärkung der Eigenmittel.
  • Planbare Steueroptimierung: Die Regelung erlaubt eine gezielte steuerliche Gestaltung, vor allem wenn Investitionen bewusst in die Förderzeit (Juli 2025 bis Ende 2026) gelegt werden.
  • Digitalisierung und Nachhaltigkeit vorantreiben: Die Superabschreibung setzt Anreize für Investitionen in moderne, energieeffiziente und klimafreundliche Technologien – Bereiche, die ohnehin zunehmend gefragt sind.
  • Wettbewerbsvorteil sichern: Wer frühzeitig investiert, kann Innovationen schneller implementieren, Prozesse effizienter gestalten und sich technologisch vom Wettbewerb absetzen.

Herausforderungen:

  • Zeitliche Begrenzung: Die Regelung gilt nur für einen eng begrenzten Zeitraum. Investitionsentscheidungen müssen deshalb zügig getroffen und umgesetzt werden.
  • Dokumentations- und Nachweispflichten: Auch wenn die Maßnahme ohne Antrag funktioniert, müssen Anschaffungen klar belegbar sein. Unternehmen sollten Prozesse zur Dokumentation von Investitionszeitpunkt und Nutzungszweck aufsetzen.
  • Keine Kombination mit anderen Förderungen: Eine parallele Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag oder anderen Sonderabschreibungen ist ausgeschlossen – das erfordert strategische Abwägung.
  • Investitionsbindung: Die begünstigten Wirtschaftsgüter müssen mindestens ein Jahr im Betrieb verbleiben – sonst droht rückwirkender Steuernachteil.

Fazit dieses Abschnitts:

Die Superabschreibung 2025 ist ein wirksames Instrument – aber nur dann, wenn Unternehmen die zeitlichen, steuerlichen und prozessualen Rahmenbedingungen genau kennen und proaktiv handeln. Wer jetzt vorbereitet ist, kann die vollen Vorteile ausschöpfen.

Lassen Sie sich jetzt steuerlich beraten – und investieren Sie strategisch in die Zukunft

Mit der Superabschreibung 2025 setzt der Gesetzgeber ein starkes Signal: Investitionen in klimafreundliche, digitale und zukunftsorientierte Technologien sollen nicht länger verschoben, sondern steuerlich sofort belohnt werden. Für Unternehmen bietet sich jetzt eine einmalige Gelegenheit, Modernisierung mit handfesten steuerlichen Vorteilen zu verbinden.

Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmen bei der energetischen Transformation ihrer Infrastruktur zu unterstützen – von der Machbarkeitsanalyse bis zur Umsetzung. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, wie Ihre geplanten Investitionen unter die Superabschreibung fallen, wie Sie Förderbedingungen rechtssicher erfüllen und welche steuerlichen Vorteile konkret zu erwarten sind. Im weiteren Verlauf stellen wir auch den Förderantrag.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch und machen Sie aus einem Investitionsvorhaben ein strategisches Wachstumsprojekt mit steuerlichem Rückenwind.

Fazit

Die Superabschreibung 2025 ist mehr als nur ein steuerlicher Anreiz – sie ist ein gezieltes politisches Instrument, um Investitionen in eine moderne, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft anzuregen. Wer zwischen Juli 2025 und Ende 2026 in förderfähige Wirtschaftsgüter investiert, kann 50 % der Kosten sofort steuerlich geltend machen – und damit nicht nur seine Steuerlast senken, sondern auch Liquidität und Innovationskraft stärken.

Für Unternehmen, die ohnehin über Investitionen in digitale Infrastruktur, energieeffiziente Technik oder klimafreundliche Anlagen nachdenken, bietet die Superabschreibung einen klaren finanziellen Vorteil – vorausgesetzt, die Planung erfolgt rechtzeitig und strategisch.Wichtig ist jetzt, den engen Zeitrahmen zu nutzen, die Voraussetzungen genau zu prüfen und Investitionen gegebenenfalls vorzuziehen. Wer diesen steuerlichen Hebel klug nutzt, kann sich nicht nur finanzielle Vorteile sichern, sondern auch die Transformation des eigenen Unternehmens beschleunigen.

Mehr Informationen