Agri PV Förderung 2025 – Alle aktuellen Möglichkeiten auf einen Blick

Die Kombination von Landwirtschaft und Solarenergie – bekannt als Agri-Photovoltaik (kurz: Agri-PV) – hat in den letzten

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Die Kombination von Landwirtschaft und Solarenergie – bekannt als Agri-Photovoltaik (kurz: Agri-PV) – hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Angesichts steigender Energiekosten, ehrgeiziger Klimaziele und der Notwendigkeit, landwirtschaftliche Flächen effizienter zu nutzen, rückt diese Technologie zunehmend in den Fokus. Vor allem im Jahr 2025 eröffnen sich neue finanzielle Chancen für Landwirte, Projektentwickler und Investoren, denn sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene wurden die Förderbedingungen für Agri-PV-Anlagen überarbeitet und teilweise deutlich verbessert.

In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die derzeit gültigen Fördermöglichkeiten für Agri-PV – sowohl im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als auch darüber hinaus. Besonders spannend ist dabei die Rückkehr regionaler Förderprogramme wie das „progres.nrw – Klimaschutztechnik“-Programm, das attraktive Zuschüsse für nicht EEG-geförderte Anlagen bietet. Wenn Sie wissen möchten, welche Förderung für Ihr Projekt am sinnvollsten ist und wie Sie davon profitieren können, dann sind Sie hier genau richtig.

Das Wichtigste zur Agri PV Förderung im Überblick

  • Agri-PV kombiniert Landwirtschaft und Solarstrom auf derselben Fläche – mit wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen.
  • Förderung über das EEG 2025:
    • Einspeisevergütung zwischen 6,86–9,36 ct/kWh
    • Mindestanforderung: 85 % landwirtschaftliche Nutzung
    • Teilnahme an Bundesnetzagentur-Ausschreibungen erforderlich
    • Flächen auf Moor- oder Schutzgebieten ausgeschlossen
  • EU-Direktzahlungen (GAP) bleiben bei hoch aufgeständerten Anlagen größtenteils erhalten.
  • Förderung außerhalb des EEG (z. B. NRW):
    • Investitionszuschuss von bis zu 25 % bzw. max. 1 Mio. €
    • Gilt für Anlagen ab 100 kWp, ohne EEG-Vergütung
    • Keine Eigenversorgung, keine Doppelförderung erlaubt
    • Antragstellung möglich bis 30. Juni 2027
  • Zusätzliche Zuschüsse für Planung und Beratung verfügbar (z. B. über progres.nrw)
  • Jetzt handeln: Die Kombination aus politischen Zielen, steigenden Strompreisen und verfügbaren Fördermitteln macht 2025 zum idealen Zeitpunkt für Agri-PV-Projekte.

Was ist Agri-PV und warum wird sie gefördert?

Agri-Photovoltaik beschreibt die gleichzeitige Nutzung ein und derselben Fläche für die landwirtschaftliche Produktion und die Erzeugung von Solarstrom. Dabei werden Photovoltaik-Module so aufgestellt oder montiert, dass sie die Bewirtschaftung des Bodens – etwa für den Anbau von Getreide, Gemüse oder Beeren – nicht behindern. Besonders verbreitet sind hoch aufgeständerte Systeme, bei denen die Module in etwa zwei bis drei Metern Höhe installiert werden. So können Landmaschinen weiterhin problemlos unter den Anlagen arbeiten, und die Pflanzen profitieren sogar teilweise vom Schatten, den die Solarmodule werfen.

Gefördert wird Agri-PV vor allem deshalb, weil sie mehrere gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen gleichzeitig adressiert. Einerseits hilft sie beim dringend benötigten Ausbau erneuerbarer Energien, ohne dabei zusätzliche Flächen zu versiegeln oder landwirtschaftliche Nutzfläche zu verdrängen. Andererseits leistet sie einen Beitrag zur Klimaanpassung: Der Schutz durch die Module kann beispielsweise Trockenstress bei Pflanzen reduzieren und Ernteverluste bei extremer Sonneneinstrahlung oder Hagel mindern.

Zudem bietet Agri-PV eine wirtschaftliche Perspektive für Landwirte. Sie können durch die Stromproduktion zusätzliche Einnahmen erzielen und sich unabhängiger von schwankenden Agrarmärkten machen. Angesichts dieser Synergieeffekte ist es wenig überraschend, dass Bund und Länder verstärkt Anreize schaffen, um Investitionen in Agri-PV zu fördern.

Förderung im Rahmen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Wer eine Agri-PV-Anlage in Deutschland errichten möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen. Das EEG regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins öffentliche Netz und garantiert dafür eine feste Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Im Jahr 2025 wurden die Förderkonditionen für sogenannte „besondere Solaranlagen“, zu denen auch Agri-PV zählt, erneut angepasst und bieten attraktive Rahmenbedingungen.

Damit eine Agri-PV-Anlage EEG-förderfähig ist, muss sie auf bestimmten Flächentypen installiert sein. Dazu zählen Ackerflächen, Grünland und Flächen mit Dauerkulturen wie etwa Obstplantagen oder Weinberge. Nicht förderfähig sind hingegen Standorte in Naturschutzgebieten, auf Moorböden oder in gesetzlich geschützten Biotopen. Eine zentrale Voraussetzung ist außerdem, dass mindestens 85 Prozent der Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. Das bedeutet: Die Module dürfen nur so aufgestellt werden, dass sie die Bewirtschaftung nicht wesentlich einschränken – zum Beispiel durch hohe Aufständerung oder flexible Befestigungssysteme.

Besonders interessant ist die Einspeisevergütung, die je nach Art und Standort der Anlage zwischen etwa 6,86 und 9,36 Cent pro Kilowattstunde liegt. Der genaue Betrag hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine besonders innovative oder aufwendig zu installierende Anlage handelt, etwa im Bereich Agri-, Floating- oder Parkplatz-PV. Diese erhalten in der Regel einen sogenannten „Innovationsbonus“. Allerdings unterliegt die Vergütung einer halbjährlichen Degression – sie sinkt regelmäßig um 1 Prozent, um Anreize für einen zeitnahen Bau zu schaffen.

Ein zentrales Instrument der EEG-Förderung ist das Ausschreibungsverfahren. Projektentwickler müssen sich mit ihren geplanten Anlagen an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen. Das Ausschreibungsvolumen wurde 2025 deutlich erhöht: Statt wie bisher 300 Megawatt sind nun 800 Megawatt pro Jahr allein für besondere Solaranlagen vorgesehen – ein starkes Zeichen der Politik für den Ausbau innovativer PV-Konzepte. Neu ist auch ein zweistufiges Zuschlagsverfahren, bei dem Agri-PV-Anlagen in der ersten Runde bevorzugt behandelt werden. Das erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Zuschlag deutlich.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die EU-Agrarsubventionen (GAP-Direktzahlungen). Seit 2025 wird bei hoch aufgeständerten Agri-PV-Anlagen nur noch der tatsächlich verlorene Flächenanteil – etwa durch Säulen oder Technikflächen – von den Direktzahlungen abgezogen. Der weitaus größere Teil der Fläche bleibt somit förderfähig, was die Wirtschaftlichkeit dieser Projekte zusätzlich verbessert.

Förderung außerhalb des EEG – Beispiel Nordrhein-Westfalen (NRW)

Neben der bundesweiten Förderung über das EEG existieren auch Programme auf Landesebene, die gezielt Investitionen in Agri-PV-Anlagen unterstützen – insbesondere dann, wenn keine EEG-Förderung beansprucht wird. Ein besonders relevantes Beispiel im Jahr 2025 ist das Landesprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik, das vom nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Klimaministerium aufgelegt wurde. Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, Kommunen, landwirtschaftliche Betriebe und andere Antragsteller, die innovative Photovoltaikanlagen errichten möchten – darunter auch Agri-PV.

Der entscheidende Unterschied zur EEG-Förderung: Anlagen, die über progres.nrw gefördert werden, erhalten keine Einspeisevergütung, sondern einen direkten Investitionszuschuss. Dieser beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 1 Million Euro pro Projekt. Förderfähig sind unter anderem die Anschaffungskosten für Solarmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktionen, Verkabelung, Netzanschluss sowie alle notwendigen Montagearbeiten. Das Programm richtet sich an Agri-PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 100 Kilowatt peak (kWp).

Ein wichtiges Detail ist, dass die über dieses Programm geförderten Anlagen nicht gleichzeitig eine EEG-Förderung beanspruchen dürfen – es gilt also das Prinzip der Einzelförderung. Ebenso ist die Eigenversorgung mit Strom aus diesen Anlagen ausgeschlossen. Der erzeugte Strom muss entweder vollständig in das Netz eingespeist oder anderweitig vermarktet werden, zum Beispiel durch einen Stromliefervertrag (PPA) mit einem Abnehmer.

Der Antrag auf Förderung wird online bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die Frist für eine Antragseinreichung endet am 30. Juni 2027, was den Antragstellern ausreichend Zeit für Planung und Vorbereitung lässt. Wichtig ist allerdings, dass mit der Umsetzung des Projekts erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden darf. Andernfalls entfällt der Anspruch auf die Förderung.

Zusätzlich zur Investitionsförderung bietet das Land NRW über progres.nrw auch Zuschüsse für Beratungs- und Planungsleistungen an. Das betrifft insbesondere Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Genehmigungsfragen. Diese Unterstützung richtet sich sowohl an private als auch öffentliche Projektträger, die Freiflächen-Photovoltaik professionell umsetzen möchten, aber noch am Anfang stehen.

Das Beispiel NRW zeigt deutlich, dass es sich lohnen kann, bei der Planung von Agri-PV-Projekten auch die Förderlandschaft außerhalb des EEG zu prüfen. Gerade bei größeren Vorhaben mit Direktvermarktung oder innovativen Betriebskonzepten kann die Landesförderung wirtschaftlich die bessere Wahl sein.

Jetzt Förderung sichern – wir unterstützen Sie bei Ihrem Agri-PV-Projekt

Ob über das EEG oder ein Landesprogramm wie progres.nrw: Die Agri PV Förderung bietet im Jahr 2025 so viele Möglichkeiten wie nie zuvor. Doch damit aus einem guten Konzept auch ein erfolgreich umgesetztes Projekt wird, braucht es mehr als nur einen Überblick über die Förderrichtlinien. Entscheidend ist, die richtige Strategie zu wählen, Fördermittel korrekt zu beantragen, technische Anforderungen zu erfüllen und sämtliche Unterlagen vollständig und fristgerecht einzureichen.

Genau dabei unterstützen wir Sie. Gemeinsam analysieren wir, welche Fördervariante für Ihre Fläche und Ihr Vorhaben am sinnvollsten ist. Auf Wunsch begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Machbarkeitsprüfung über die Antragstellung bis hin zur konkreten Umsetzung der Anlage.

Wenn Sie Ihr Projekt nicht dem Zufall überlassen möchten, sondern professionell, effizient und förderoptimal starten wollen, dann buchen Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung. Wir zeigen Ihnen konkret, wie Sie von der Agri-PV Förderung maximal profitieren können – transparent, praxisnah und ohne unnötige Bürokratie.

 

Fazit – So nutzen Sie die Agri PV Förderung optimal

Die Agri PV Förderung ist im Jahr 2025 nicht nur vielfältiger, sondern auch deutlich strategischer geworden. Wer heute eine Agri-Photovoltaik-Anlage plant, hat die Wahl zwischen verschiedenen Förderwegen – und genau diese Wahl kann über den wirtschaftlichen Erfolg des Projekts entscheiden. Das EEG bietet nach wie vor eine stabile Basis: mit festen Vergütungssätzen, klaren Regeln und einer attraktiven Behandlung von Agri-PV in den Ausschreibungen. Für viele Vorhaben mit Netzanschluss und klassischer Einspeisung ist diese Förderform ideal.

Gleichzeitig öffnet sich mit Programmen wie progres.nrw ein zweiter Weg – besonders für größere oder innovativ geplante Anlagen, die unabhängig von der EEG-Vergütung betrieben werden sollen. Hier stehen direkte Zuschüsse im Vordergrund, die vor allem bei hohen Investitionskosten einen spürbaren Unterschied machen können. Wichtig ist jedoch, dass man sich frühzeitig für einen Weg entscheidet, da eine Kombination beider Förderinstrumente ausgeschlossen ist.

Wer die Möglichkeiten richtig nutzt, kann mit Agri-PV nicht nur einen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern seine Flächen auch langfristig wirtschaftlich stabilisieren – ohne sie ihrer ursprünglichen Funktion zu berauben. Denn genau darin liegt die Stärke dieses Konzepts: Energie erzeugen, ohne Fläche zu verlieren. Nachhaltigkeit, Landwirtschaft und Ökonomie greifen hier direkt ineinander.

Wenn Sie die passende Förderung finden und optimal für Ihr Projekt nutzen möchten, lohnt sich der Blick auf die Details – und der erste Schritt beginnt mit einer fundierten Beratung.

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