Innovationsausschreibung 2025: Förderung für innovative Projekte der Energiewende

Die Innovationsausschreibung ist im Jahr 2025 ist ein zentrales Instrument der Energiewende, das durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Inhaltsverzeichnis

Die Innovationsausschreibung ist im Jahr 2025 ist ein zentrales Instrument der Energiewende, das durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, innovative Ansätze und Technologien zur Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu fördern. Im Gegensatz zu den regulären Ausschreibungen liegt der Fokus hier auf technologischer Vielfalt, Systemintegration und der Bereitstellung von Systemdienstleistungen. In diesem Artikel erfahren Sie alle Details zur Innovationsausschreibung in 2025, wie sie funktioniert, welche Projekte gefördert werden und welche Chancen sie für Unternehmen und Investoren bietet.

Das Wichtigste im Überblick

  • Zielsetzung: Förderung innovativer Technologien zur Integration erneuerbarer Energien und Stabilisierung des Stromnetzes.
  • Fördermechanismus: Ausschreibungen, bei denen Projekte mit innovativen Ansätzen um eine Förderung konkurrieren.
  • Technologiekombinationen: Besonders gefragt sind Projekte, die verschiedene Technologien wie Photovoltaik, Windenergie und Speicherlösungen kombinieren.
  • Vergütung: Erfolgreiche Projekte erhalten eine fixe Vergütung für den erzeugten Strom über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren.
  • Voraussetzungen: Projekte müssen technische und wirtschaftliche Anforderungen erfüllen sowie innovative Ansätze nachweisen.

Was ist die Innovationsausschreibung?

Die Innovationsausschreibung wurde als Ergänzung zu den regulären Ausschreibungen für erneuerbare Energien eingeführt. Während die klassischen Ausschreibungen sich auf einzelne Technologien wie Windenergie oder Photovoltaik konzentrieren, zielt die Innovationsausschreibung darauf ab, Projekte mit einem höheren Innovationsgrad und einer besseren Systemintegration zu fördern.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Kombination verschiedener Technologien, der Integration von Speichern und der Bereitstellung von Systemdienstleistungen wie Frequenzregelung oder Spannungshaltung. Diese Projekte sollen nicht nur Strom erzeugen, sondern auch dazu beitragen, das Stromnetz stabil zu halten und die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Förderfähige Projekte

Die Innovationsausschreibung richtet sich auch im Jahr 2025 an Projekte, die innovative Ansätze zur Stromerzeugung und -speicherung verfolgen. Besonders förderfähig sind:

  1. Technologiekombinationen: Projekte, die verschiedene erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Windenergie und Biogas kombinieren, um eine gleichmäßigere Stromproduktion zu gewährleisten.
  2. Speicherlösungen: Die Integration von Batteriespeichern oder anderen Speichersystemen, um Überschüsse aus erneuerbaren Energien zu speichern und bedarfsgerecht bereitzustellen.
  3. Systemdienstleistungen: Projekte, die zusätzliche Dienstleistungen für das Stromnetz bereitstellen, wie Frequenzregelung, Spannungshaltung oder Schwarzstartfähigkeit.
  4. Innovative Betriebsmodelle: Projekte, die neue Geschäftsmodelle und Betriebsweisen für erneuerbare Energien umsetzen, beispielsweise Mieterstrommodelle, Hybridkraftwerke oder Direktvermarktungskonzepte.

Wie funktioniert die Ausschreibung?

Die Innovationsausschreibung wird von der Bundesnetzagentur organisiert. Projektentwickler reichen Gebote ein, in denen sie angeben, zu welchem Preis sie bereit sind, Strom aus ihrem Projekt zu liefern. Die Projekte mit den niedrigsten Geboten erhalten den Zuschlag, bis das Ausschreibungsvolumen ausgeschöpft ist.

Ablauf der Ausschreibung:

  1. Ankündigung der Ausschreibung: Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Details zur Ausschreibung, einschließlich Volumen, Fristen und Anforderungen.
  2. Einreichung der Gebote: Projektentwickler reichen ihre Gebote ein, die technische und wirtschaftliche Details des Projekts enthalten.
  3. Prüfung der Gebote: Die Bundesnetzagentur prüft die eingereichten Gebote auf Vollständigkeit und Einhaltung der Anforderungen.
  4. Zuschlagserteilung: Die Projekte mit den niedrigsten Geboten erhalten den Zuschlag.
  5. Umsetzung: Nach Erhalt des Zuschlags müssen die Projekte innerhalb eines festgelegten Zeitraums umgesetzt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Um an der Innovationsausschreibung im Jahr 2025 teilzunehmen, müssen Projekte bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  1. Innovationscharakter: Das Projekt muss innovative Ansätze verfolgen, die über die Standardtechnologien hinausgehen. Dies kann durch die Kombination verschiedener Technologien, die Integration von Speichern oder die Bereitstellung von Systemdienstleistungen erreicht werden.
  2. Technische Anforderungen: Die Anlagen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, die von der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Dazu gehört beispielsweise die Fähigkeit zur Bereitstellung von Systemdienstleistungen.
  3. Wirtschaftlichkeit: Das Projekt muss wirtschaftlich tragfähig sein und eine realistische Umsetzung gewährleisten.
  4. Fristgerechte Einreichung: Alle Unterlagen und Nachweise müssen fristgerecht eingereicht werden.
  5. Flächenverfügbarkeit: Bei Freiflächenprojekten muss die Fläche für die geplante Nutzung verfügbar und rechtlich gesichert sein.

Vorteile der Innovationsausschreibung

Die Innovationsausschreibung bietet zahlreiche Vorteile für Projektentwickler und Investoren:

  • Attraktive Vergütung: Erfolgreiche Projekte erhalten eine garantierte Vergütung für den erzeugten Strom über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren.
  • Förderung neuer Technologien: Die Ausschreibung unterstützt Projekte, die innovative Technologien und Betriebsmodelle umsetzen.
  • Wettbewerbsvorteil: Durch die Teilnahme an der Innovationsausschreibung können sich Unternehmen als Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energien positionieren.
  • Beitrag zur Energiewende: Die geförderten Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien und zur Stabilisierung des Stromnetzes.

Beispiel: Innovationsprojekt mit Speicherlösung

Ein Projektentwickler plant eine Kombination aus einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 MWp und einem Batteriespeicher mit einer Kapazität von 5 MWh. Ziel ist es, überschüssigen Solarstrom zu speichern und in Zeiten hoher Nachfrage ins Netz einzuspeisen.

Kosten und Förderung:

  • Gesamtkosten: 12 Millionen Euro
  • Gebotspreis: 6 Cent pro kWh
  • Erwartete Stromproduktion: 12.000 MWh pro Jahr
  • Jährliche Einnahmen: 12.000 MWh × 0,06 € = 720.000 €
  • Vergütungszeitraum: 20 Jahre
  • Gesamteinnahmen: 720.000 € × 20 = 14,4 Millionen Euro

Dank der Innovationsausschreibung kann das Projekt finanziert werden und bietet langfristig stabile Einnahmen. 


Kostenlose Beratung zur Innovationsausschreibung

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Fazit

Die Innovationsausschreibung ist auch im Jahr 2025 ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und bietet attraktive Möglichkeiten zur Förderung innovativer Projekte. Mit dem Fokus auf technologische Vielfalt und Systemintegration unterstützt sie Projekte, die erneuerbare Energien effizienter und wirtschaftlicher machen.

Für Projektentwickler und Investoren bietet die Innovationsausschreibung nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch die Chance, einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre innovativen Ideen umzusetzen und sich als Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energien zu positionieren.

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