Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eines der zentralen Themen der deutschen Klimapolitik, um die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Mit der neuen Version des GEG, die Anfang 2025 in Kraft getreten ist, werden die Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude deutlich verschärft. Ziel ist es, den Gebäudesektor auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2045 zu bringen.
Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen des GEG 2025, die Auswirkungen auf Eigentümer und die Bauwirtschaft sowie die Chancen, die sich durch Förderprogramme und moderne Technologien bieten.
Das Wichtigste im Überblick
- Ziel des GEG 2025: Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, Förderung erneuerbarer Energien und Reduktion der CO₂-Emissionen.
- Wichtige Änderungen: Einführung des Effizienzhaus-40-Standards (EH40) für Neubauten, strengere Vorgaben für Bestandsgebäude und ein Verbot neuer Öl- und Gasheizungen.
- Betroffene: Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Bauunternehmen und Energieberater.
- Vorteile: Energieeinsparungen, höhere Immobilienwerte und ein Beitrag zum Klimaschutz.
- Herausforderungen: Hohe Investitionskosten, technologische Anforderungen und bürokratische Prozesse.
Ziele des GEG 2025
Das GEG 2025 verfolgt ehrgeizige Ziele, um den Gebäudesektor nachhaltiger und energieeffizienter zu gestalten:
- Klimaneutralität bis 2045: Der Gebäudesektor, der für rund 30 % der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist, soll bis 2045 klimaneutral werden. Das GEG 2025 ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.
- Förderung erneuerbarer Energien: Neubauten und Bestandsgebäude sollen verstärkt auf erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Solarthermie und Wärmepumpen setzen.
- Steigerung der Energieeffizienz: Durch strengere Standards für Neubauten und Sanierungen soll der Energieverbrauch von Gebäuden deutlich gesenkt werden.
- Vermehrter Einsatz von technologischen Innovationen: Das Gesetz fördert den Einsatz smarter Gebäudetechnologien, um Energieeffizienz und Nutzerkomfort zu steigern.
Wichtige Änderungen im GEG in 2025
1. Neubauten
- Effizienzhaus-40-Standard (EH40): Ab 2025 müssen alle Neubauten mindestens den EH40-Standard erfüllen. Das bedeutet, dass der Primärenergiebedarf eines Gebäudes nur 40 % des Referenzwerts eines vergleichbaren Standardgebäudes betragen darf.
- Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien: Neubauten müssen mit Photovoltaikanlagen oder anderen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgestattet sein.
2. Bestandsgebäude
- Strengere Vorgaben für Sanierungen: Bei größeren Renovierungen müssen die neuen Effizienzstandards eingehalten werden. Dazu gehören die Verbesserung der Dämmung, der Austausch ineffizienter Fenster und die Modernisierung von Heizsystemen.
- Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien: Bei der Erneuerung von Heizungsanlagen müssen erneuerbare Energien genutzt werden, z. B. durch den Einsatz von Wärmepumpen oder Solarthermie.
3. Heizsysteme
- Verbot neuer Öl- und Gasheizungen: Ab 2025 dürfen keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr installiert werden. Bestehende Systeme dürfen jedoch weiter betrieben werden, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Förderung hybrider Systeme: Heizsysteme, die fossile und erneuerbare Energien kombinieren, werden weiterhin gefördert, um den Übergang zu erleichtern.
Auswirkungen des GEG 2025
Auf Gebäudeeigentümer
- Eigentümer von Neubauten müssen höhere Investitionen tätigen, um die EH40-Standards zu erfüllen.
- Sanierungen von Bestandsgebäuden werden teurer, bieten aber langfristig Vorteile wie niedrigere Energiekosten und eine Wertsteigerung der Immobilie.
- Die Umstellung auf erneuerbare Energien wird durch Förderprogramme unterstützt, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung.
Auf die Bauwirtschaft
- Die Nachfrage nach energieeffizienten Bauweisen und Technologien wird steigen, was neue Geschäftsmöglichkeiten schafft.
- Bauunternehmen müssen sich auf strengere Vorschriften und Zertifizierungsprozesse einstellen.
Förderungen im Rahmen des GEG
1. Bundesweite Förderprogramme
BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude):
- Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen: Die BEG fördert sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden.
- Förderung von Einzelmaßnahmen: Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch und Installation moderner Heizsysteme werden gefördert.
- Höhe der Zuschüsse:
- Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Förderung 15 % der förderfähigen Kosten.
- Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich die Förderung auf 20 %.
- Die maximal förderfähigen Ausgaben betragen 30.000 € pro Wohneinheit; mit iSFP bis zu 60.000 € pro Wohneinheit.
Steuerliche Vorteile:
- Bis zu 20 % der Kosten für energetische Sanierungen können über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden.
- Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 € pro Wohnobjekt
2. Förderung erneuerbarer Energien
BAFA-Zuschüsse (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):
- Förderung von Heizsystemen: Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, wie Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseanlagen, werden gefördert.
- Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen: Der Austausch alter Öl- und Gasheizungen gegen klimafreundliche Alternativen wird gefördert.
- Höhe der Zuschüsse:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.
- Effizienzbonus: Zusätzlich 5 % für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel einsetzen.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzlich 20 % für den Austausch von mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen bzw. von Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen.
- Einkommensbonus: Zusätzlich 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € pro Jahr.
- Maximaler Fördersatz: 70 % der förderfähigen Kosten .
3. Regionale Förderprogramme
- Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme an, die auf die spezifischen Anforderungen der Region zugeschnitten sind.
- Beispiele: Zuschüsse für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Quartierslösungen.
Herausforderungen und Kritik
- Hohe Investitionskosten
- Die Umsetzung der neuen Standards erfordert erhebliche Investitionen, insbesondere bei Bestandsgebäuden.
- Bürokratie
- Die Beantragung von Fördermitteln ist oft komplex und zeitaufwendig.
- Technologische Barrieren
- Nicht alle Technologien sind flächendeckend verfügbar, was die Umsetzung erschwert.
Handlungsempfehlungen für Eigentümer
- Sanierungspläne erstellen
- Frühzeitige Planung und Analyse des Gebäudezustands, um die Anforderungen des GEG 2025 zu erfüllen.
- Fördermöglichkeiten prüfen
- Nutzung von Bundes- und Landesprogrammen, um die Kosten zu senken.
- Beratung einholen
- Unterstützung durch Energieberater und Fachfirmen, um die beste Lösung für Ihr Gebäude zu finden.
Kontakt
Sind Sie bereit, die Anforderungen des GEG 2025 umzusetzen, oder haben Sie Fragen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren? Das Team von Ecowatt GmbH steht Ihnen mit umfassender Beratung und maßgeschneiderten Lösungen zur Seite.
Füllen Sie einfach das untere Kontaktformular auf aus und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Gemeinsam machen wir Ihr Gebäude fit für die Zukunft – energieeffizient, nachhaltig und klimafreundlich!


Fazit
Das GEG 2025 markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität im Gebäudesektor. Mit strengeren Effizienzstandards, der Förderung erneuerbarer Energien und dem Verbot fossiler Heizsysteme setzt das Gesetz klare Zeichen für die Energiewende.
Für Eigentümer und Bauunternehmen bietet das GEG 2025 sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Mit der richtigen Planung, der Nutzung von Förderprogrammen und der Unterstützung durch Experten können die neuen Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern auch als Grundlage für eine nachhaltige und zukunftssichere Entwicklung genutzt werden.