Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das seit 2021 in Kraft ist, wird ab 2025 verschärft und erweitert. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu fördern und so die Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen ab 2025 gelten, welche Anforderungen das GEIG stellt und wie Unternehmen sowie Immobilieneigentümer handeln sollten.
Das Wichtigste im Überblick
- Ziel des GEIG: Förderung der Elektromobilität durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Gebäuden.
- Betroffene Gebäude: Wohn- und Nichtwohngebäude, sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude bei größeren Renovierungen.
- Änderungen ab 2025: Verschärfte Anforderungen an die Ladeinfrastruktur, insbesondere für Unternehmen und öffentliche Gebäude.
- Pflichten: Ausrüstung mit Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) und Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.
- Fördermöglichkeiten: Unterstützung durch staatliche Förderprogramme für die Umsetzung der Anforderungen.
Was ist das GEIG und warum wurde es eingeführt?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde eingeführt, um die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge flächendeckend auszubauen und so die Elektromobilität in Deutschland zu fördern. Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung von Elektrofahrzeugen für den Klimaschutz und die Reduzierung von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Um die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiv und alltagstauglich zu machen, ist eine zuverlässige und leicht zugängliche Ladeinfrastruktur unerlässlich.
Das GEIG schafft hier die Grundlage, indem es sicherstellt, dass sowohl bei Neubauten als auch bei größeren Renovierungen die notwendige Leitungsinfrastruktur für Ladepunkte eingeplant wird. Dadurch wird nicht nur die Nachrüstung erleichtert, sondern auch die langfristige Nutzung von Elektrofahrzeugen unterstützt. Mit den ab 2025 geltenden Verschärfungen wird das Gesetz noch konsequenter auf die Bedürfnisse einer elektrifizierten Mobilität ausgerichtet.
Änderungen im GEIG ab 2025
Ab 2025 gelten strengere Anforderungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Wohn- und Nichtwohngebäuden zugeschnitten sind. Diese Änderungen sind darauf ausgelegt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur weiter zu beschleunigen und dabei die Anforderungen an Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Wohngebäude
Für Wohngebäude wird ab 2025 die Verpflichtung eingeführt, bei Neubauten sowie bei größeren Renovierungen für jeden Stellplatz eine Leitungsinfrastruktur (z. B. Leerrohre) vorzusehen. Dies betrifft sowohl private als auch institutionelle Eigentümer. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ladepunkte für Elektrofahrzeuge ohne großen Aufwand nachgerüstet werden können.
Nichtwohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen müssen Eigentümer mindestens einen Ladepunkt installieren. Zusätzlich muss für jeden fünften Stellplatz eine Leitungsinfrastruktur geschaffen werden. Diese Regelung betrifft insbesondere Unternehmen, die Parkplätze für Mitarbeiter und Kunden bereitstellen. Sie wird dazu beitragen, die Ladeinfrastruktur in gewerblichen und öffentlichen Bereichen deutlich zu verbessern.
Wer ist vom GEIG betroffen?
Das GEIG betrifft eine Vielzahl von Akteuren, darunter private und institutionelle Eigentümer von Wohngebäuden, Unternehmen mit größeren Nichtwohngebäuden sowie öffentliche Einrichtungen.
- Wohngebäude: Eigentümer von Wohngebäuden – sowohl Privatpersonen als auch Wohnungsbaugesellschaften – müssen bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen sicherstellen, dass für jeden Stellplatz eine Leitungsinfrastruktur vorhanden ist. Dies ermöglicht eine einfache Nachrüstung von Ladepunkten und macht Wohngebäude zukunftssicher für die steigende Nachfrage nach Elektromobilität.
- Nichtwohngebäude: Unternehmen und Betreiber von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen, wie Bürogebäude, Einkaufszentren oder Industrieanlagen, sind verpflichtet, mindestens einen Ladepunkt zu installieren und für jeden fünften Stellplatz eine Leitungsinfrastruktur bereitzustellen.
- Öffentliche Einrichtungen: Öffentliche Gebäude mit Stellplätzen, wie Schulen, Verwaltungsgebäude oder Krankenhäuser, fallen ebenfalls unter die neuen Regelungen und müssen die entsprechenden Vorgaben umsetzen, um den Zugang zur Ladeinfrastruktur zu verbessern.
Diese Zielgruppen müssen sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um rechtzeitig die nötigen Maßnahmen einzuleiten und potenzielle Verzögerungen zu vermeiden.
Vorteile des GEIG
Die Umsetzung der GEIG-Vorgaben bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die sowohl wirtschaftlicher als auch ökologischer Natur sind:
- Zukunftssicherheit: Die frühzeitige Integration von Leitungsinfrastruktur in Neubauten und renovierte Gebäude macht spätere Nachrüstungen einfacher und kosteneffizienter. Eigentümer und Unternehmen können somit langfristig Kosten sparen.
- Förderung der Elektromobilität: Mit einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur wird der Umstieg auf Elektrofahrzeuge attraktiver, was die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen steigert und einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen leistet.
- Wertsteigerung von Immobilien: Gebäude, die über eine moderne Ladeinfrastruktur verfügen, sind für Mieter und Käufer deutlich attraktiver, insbesondere in urbanen Gebieten mit wachsender Elektromobilität.
- Klimaschutz: Durch die Förderung der Elektromobilität unterstützt das GEIG die Klimaziele der Bundesregierung und trägt zur nachhaltigen Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bei.
Herausforderungen des GEIG
Trotz der Vorteile bringt die Umsetzung des GEIG auch einige Herausforderungen mit sich, die von Eigentümern und Unternehmen bewältigt werden müssen:
- Hohe Investitionskosten: Die Installation von Ladepunkten und die Bereitstellung der Leitungsinfrastruktur können erhebliche Kosten verursachen, insbesondere bei größeren Gebäuden oder Parkflächen. Dies stellt viele Eigentümer und Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen, insbesondere wenn keine ausreichenden Rücklagen vorhanden sind.
- Technische Komplexität: Die Integration der Ladeinfrastruktur erfordert eine sorgfältige Planung, insbesondere bei älteren Gebäuden mit begrenzter elektrischer Kapazität. Anpassungen an der bestehenden elektrischen Infrastruktur können zeitaufwendig und kostenintensiv sein.
- Genehmigungsverfahren: Bei umfangreichen Renovierungen oder Neubauten müssen oft Genehmigungen eingeholt werden, was den Prozess verzögern kann. Dies gilt insbesondere für größere Projekte, bei denen mehrere Behörden involviert sind.
- Einhaltung von Fristen: Die Umsetzung der GEIG-Vorgaben erfordert eine fristgerechte Planung und Durchführung. Verzögerungen können zu rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen führen.
Fördermöglichkeiten zur Umsetzung des GEIG
Die Bundesregierung stellt verschiedene Förderprogramme bereit, um die finanziellen Belastungen bei der Umsetzung des GEIG zu reduzieren und den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen. Diese Förderungen können von Eigentümern und Unternehmen genutzt werden, um die Kosten für Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte zu senken.
- KfW-Programme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderkredite und Zuschüsse für die Installation von Ladeinfrastruktur in Wohn- und Nichtwohngebäuden an. Diese Programme richten sich sowohl an private als auch an gewerbliche Antragsteller.
- BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Projekte zur Förderung der Elektromobilität, einschließlich der Installation von Ladepunkten.
- Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderungen für Ladeinfrastruktur an, die mit den bundesweiten Programmen kombiniert werden können.
- EU-Fördermittel: Für größere Projekte können auch EU-Fördermittel beantragt werden, die speziell auf die Unterstützung von nachhaltigen Mobilitätslösungen ausgerichtet sind.
Handlungsempfehlungen für Eigentümer und Unternehmen
Um die Anforderungen des GEIG effizient und fristgerecht umzusetzen, sollten Eigentümer und Unternehmen frühzeitig Maßnahmen einleiten. Eine strukturierte Vorgehensweise hilft, Kosten zu optimieren und mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
- Frühzeitige Bestandsaufnahme: Analysieren Sie zunächst die bestehende Infrastruktur Ihrer Gebäude und Stellplätze. Überprüfen Sie, ob die elektrische Kapazität ausreicht, um die neuen Anforderungen zu erfüllen, oder ob Anpassungen notwendig sind.
- Zukunftsorientierte Planung: Planen Sie nicht nur die Mindestanforderungen, sondern berücksichtigen Sie auch zukünftige Entwicklungen, wie eine steigende Nachfrage nach Ladepunkten. Eine vorausschauende Planung kann langfristig Kosten sparen und die Attraktivität Ihrer Immobilie erhöhen.
- Professionelle Beratung: Ziehen Sie Experten hinzu, die Sie bei der Planung und Umsetzung unterstützen. Fachfirmen können sicherstellen, dass die technischen Anforderungen erfüllt werden und die Maßnahmen kosteneffizient durchgeführt werden.
Integration in langfristige Strategien
Das GEIG bietet nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch die Möglichkeit, nachhaltige Mobilitätslösungen in die langfristige Strategie Ihres Unternehmens oder Ihrer Immobilie zu integrieren.
- Nachhaltigkeitsziele erreichen: Die Umsetzung der GEIG-Vorgaben unterstützt Unternehmen dabei, ihre Umwelt- und Klimaziele zu erreichen. Dies ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern kann auch das Unternehmensimage stärken.
- Attraktivität steigern: Immobilien, die über eine moderne Ladeinfrastruktur verfügen, sind für Mieter, Käufer und Mitarbeiter attraktiver. Dies gilt insbesondere in urbanen Gebieten, wo die Nachfrage nach Elektromobilität stark wächst.
- Kosteneffizienz durch Förderungen: Nutzen Sie die verfügbaren Förderprogramme, um die finanziellen Belastungen zu reduzieren. Eine kluge Kombination aus Eigenmitteln und Fördergeldern kann die Umsetzung erheblich erleichtern.
Kontaktieren Sie uns
Planen Sie, die Anforderungen des GEIG umzusetzen, oder benötigen Sie Unterstützung bei der Planung Ihrer Ladeinfrastruktur? Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns direkt zu erreichen. Unser Team von Experten steht Ihnen zur Seite, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Gebäude für die Mobilität der Zukunft bestens gerüstet sind. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!


Fazit
Das GEIG 2025 ist ein entscheidender Schritt, um die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland weiter auszubauen und die Elektromobilität flächendeckend zu fördern. Die neuen Regelungen schaffen klare Vorgaben für Wohn- und Nichtwohngebäude und stellen sicher, dass die Infrastruktur für die Mobilität der Zukunft bereitsteht.
Für Eigentümer und Unternehmen bedeutet das GEIG nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, ihre Immobilien zukunftssicher und nachhaltiger zu gestalten. Die frühzeitige Planung, die Nutzung von Förderprogrammen und die Integration der Ladeinfrastruktur in langfristige Strategien sind entscheidend, um die Anforderungen effizient und kosteneffizient umzusetzen.